Stromanschluss
Wenn der Ausbau eines Hauses, eine Betriebserweiterung oder ein Neubau geplant wird, braucht es verschiedene Bewilligungen, die mittels diverser Gesuche in formularform von verschiedenen staatlichen Stellen und der jeweiligen Gemeinde erteilt werden müssen. Wir unterstützen Sie gern bei diesen Prozessen.
Dabei verfassen wir zum Beispiel die Stellungnahme für die Gemeinde, offerieren Ihnen den Anschluss- und Netzkostenbeitrag, prüfen die Installationsanzeige und führen den Netzanschluss aus. Wir stellen die Stromanschlüsse für sämtliche Gebäude in unserem Versorgungsgebiet sicher. Üblicherweise erfolgt dies über den Hausanschluss und den von uns installierten Stromzähler.
Temporärer Netzanschluss
Für Bauprojekte bieten wir den temporären Netzanschluss an.
Der während dem Bau benötigte Energiebezug, die Netznutzung, Abgaben etc. werden gemäss aktuellen Tarifen verrechnet. Die Preise sind in CHF und exkl. MwSt. angegeben.
Bauanschluss | 125 A |
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Installationspauschale für 6 Monate. Diese umfasst Installation, Anschluss und Demontage sowie die Miete des Bauzählerkastens | CHF 400.00 |
Ab 6 Monaten pro Monat | CHF 50.00 |
Expresszuschlag | CHF 200.00 |
Inbetriebnahme
Die Elektra Energie Genossenschaft (EEGL) installiert den Bauzählerkasten zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort an der nächstgelegenen Verteilkabine oder Transformatorenstation. Die baustellen- oder eventseitige Installation, inkl. Kontrollen, bis zum Bauzählerkasten verantwortet der Auftraggebende (die NIN, NIV und WV sind einzuhalten).
Demontage
Die Demontage zum gewünschten Zeitpunkt muss schriftlich via Installationsanzeige oder per E-Mail der EEGL in Auftrag gegeben werden. Diese wird anschliessend den Bauzählerkasten vor Ort demontieren.
Achtung: Ist die Baustelleninstallation bis zum Bauzählerkasten installationsseitig nicht rückgebaut, nimmt die EEGL aus Haftungsgründen keine Demontage vor. Die daraus entstehenden Mehrkosten (zum Beispiel durch erneute Anfahrt zum Demontageplatz) gehen zu Lasten des Auftraggebenden.
Verschiebung des Netzanschlusspunktes
Bei unzulässigen Netzrückwirkungen (Art. 9 AGB Netzanschluss) und / oder einer Beeinträchtigung Dritter, kann die EEGL den Netzanschlusspunkt verschieben oder gänzlich demontieren. Die Kosten dieser Anpassung gehen zu Lasten des Verursachers.
Bestellvorgang
Die Bestellung tätigen Sie mindestens fünf Arbeitstage vor dem gewünschten Montagetermin. Für Expressbestellungen von weniger als fünf Tagen berechnen wir einen Zuschlag gemäss oben stehender Liste.