Hausinstallationskontrollen
Wir ändern das Verfahren für die obligatorischen Hausinstallationskontrollen und passen den Ablauf den gesetzlichen Bestimmungen an. Was bedeutet das für unsere Kunden?
Elektrische Hausinstallationskontrollen gemäss NIV; SR 734.27
Elektrische Installationen müssen im Interesse der Sicherheit periodisch kontrolliert werden. Die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) setzt die Rahmenbedingungen.
Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Starkstrominspektorats ESTI unter https://www.esti.admin.ch/de/themen/niederspannungsinstallationen
Obligatorische periodische Kontrollen
Ab dem 01.01.2025 wir die Elektra Energie Genossenschaft die Liegenschaftseigentümer für die Einreichung des Sicherheitsnachweises bis zum Ende der Kontrollperiode auffordern. Die Kontrollperioden varieren je nach Art der Installation zwischen 1, 5, 10 oder 20 Jahren. Elektrische Installationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden.
Es empfiehlt sich für den Eigentümer, rechtzeitig nach Erhalt der Aufforderung ein Kontrollorgang mit der Kontrolle der elektrischen Installationen zu beauftragen, damit der Sicherheitsnachweis innert der gesetzten Frist eingereicht werden kann. Das Verzeichnis der Personen oder Betriebe, die Inhaber einer Kontrollbewilligung des ESTI sind, ist im Internet unter www.esti.admin.ch/Bewilligungsverzeichnisse abrufbar.
Somit können die Liegenschaftsbesitzer das von ihnen gewünschte Kontrollorgang frei wählen. Die Kosten gehen zu Lasten der Eigentümer.